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KfW fördert auch Einzelmaßnahmen

KfW fördert auch Einzelmaßnahmen

Staatlicher Zuschuss für die Öl-Brennwertheizung

Die Effizienzsteigerung im Gebäudebestand ist ein wesentlicher Schritt zur Senkung des Primärenergiebedarfs und damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund hat die KfW-Förderbank ihre Förderbedingungen erweitert. Berücksichtigt werden im CO2-Gebäudesanierungsprogramm neben den Modernisierungspaketen nun auch Einzelmaßnahmen, beispielsweise der Austausch eines veralteten Heizkessels gegen ein sparsames Öl-Brennwertgerät. Für eine solche Einzelmaßnahme können Sanierer einen Zuschuss von fünf Prozent der Investitionssumme, maximal 2500 Euro beantragen. An einem neuen Öl-Brennwertgerät, das einschließlich Installation mit durchschnittlich 8500 Euro zu Buche schlägt, beteiligt sich der Staat demnach mit 425 Euro.

Diese Förderung nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gilt für alle Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor 1995 fertiggestellt worden sind. Förderfähig sind neben einem neuen Brennwertkessel samt Installation alle weiteren Arbeiten, die für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind, beispielsweise die Erneuerung der Heizkörper oder der Rohrleitungen, ein hydraulischer Abgleich oder die Anschaffung eines neuen Öltanks im Zuge der Heizungsmodernisierung.

Der KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen lässt sich allerdings nicht mit anderen Fördermitteln von Bund und Ländern kombinieren. Deshalb ist es bei einer Heizungsmodernisierung mit Einkopplung erneuerbarer Energien in der Regel vorteilhafter, Mittel aus dem „Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (MAP) zu beantragen, erklärt das Institut für wirtschaftliche Oelheizung (IWO). Wird zum Beispiel mit dem Brennwertgerät auch eine Solarwärmeanlage zur Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung installiert, zahlt der Staat einen Kesseltauschbonus von 750 Euro. Hinzu kommt die Solarförderung von 105 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche (Stand: 31. 1. 2009). So addiert sich beispielsweise bei einer zwölf Quadratmeter großen Solaranlage die Fördersumme auf insgesamt 2010 Euro.

Zudem kann bei der Förderung im Rahmen des MAP zusätzlich die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleis­tungen einkalkuliert werden. Seit 1. Januar 2009 können jährlich 20 Prozent von höchstens 6000 Euro der handwerklichen Lohnkosten, maximal also 1200 Euro, als direkter Abzug von der Jahressteuerschuld geltend gemacht werden. Mit der Förderung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm lässt sich dieser Steuerbonus hingegen nicht kombinieren.

Modifiziert wurde auch das KfW-Programm „Wohnraum Modernisieren". In der Variante „Öko-Plus" kann ein zinsgünstiges Darlehen jetzt ebenfalls für Einzelmaßnahmen wie die Anschaffung einer neuen Brennwertheizung beantragt werden. Ein Mindestalter für das Gebäude gibt es hier nicht, außerdem kann der Kredit mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden, allerdings nicht mit dem Zuschuss des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

Bei der Vielzahl der Fördervarianten bietet die individuelle Fördermittelrecherche des IWO allen Modernisierungsinteressenten eine wertvolle Hilfe: www.oelheizung.info


Ansprechpartner für Redakteure:

Alexander Fack
Leiter Presse- u. Oeffentlichkeitsarbeit
Süderstraße 73a
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